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Ab 01.01.2025 startet die E-Rechnung im B2B-Bereich. Verpflichtend ist jedoch erst einmal nur der Empfang. Für den Versand gibt es Übergangsfristen.
Das BMF hat bestätigt, dass die Kassenmeldepflicht gemäß § 146a AO definitiv zum 01.01.2025 startet.
Das BMF weist auf die Veröffentlichung der aktuellen Version 2.4 der Digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K) hin.
In der Corona-Pandemie war ein ermäßigter Umsatzsteuersatz auf Speisen im Restaurant eingeführt worden. Diese Ermäßigung endet zum 31.12.2023. Ein Verlängerungsantrag der CDU wurde am 21.09. im Bundestag abgelehnt.
Der Anwendungserlasses zu § 146a AO wurde neu gefasst. Die neue Fassung gilt ab 01.01.2024.
Vom BMF wird ein neuer Anwendungserlass vorbereitet, der neue Regelungen zu Störungen und Ausfall von TSE und Kassensystem enthält.
Die Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K) wurde in der Version 2.3 veröffentlicht. Die Nutzung ist ab 01.07.2022 verbindlich vorgeschrieben.
Am 28.05.2022 tritt die neue Preisangabeverordnung (PAngV) in Kraft.
Eine neue Version der Digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K) wird voraussichtlich im ersten Quartal 2020 veröffentlicht.
Der Bundesrat hat der Änderung der KassSichV zugestimmt. Dadurch sind u.a. Verbesserungen beim Belegdruck möglich.