Wir verwenden nach Ihrer Einwilligung Cookies zur Analyse der Seitennutzung – nähere Informationen dazu und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Der Bundesrat hat der Änderung der KassSichV zugestimmt. Dadurch sind u.a. Verbesserungen beim Belegdruck möglich.
Am 30.09. läuft die Frist ab, bis zu der alle Kassensysteme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung ausgerüstet sein müssen. Das Bundesministerium der Finanzen hat nun nochmals bekräftigt, dass dieser Termin nicht verschoben wird.
Vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 werden die Mehrwertsteuer-Sätze gesenkt.
Die TSE ist ab sofort bei LaCash auch in der Bauform als USB-Stick ab Lager lieferbar.
Bestellen Sie jetzt, um Ihre Kasse gesetzeskonform aufzurüsten.
Die Swissbit-TSE hat heute eine Zertifizierung erhalten. Da LaCash-Kassensysteme mit entsprechender Schnittstelle die Swissbit-TSE unterstützen, können diese ab dem 01.01.2020 vollständig gesetzeskonform eingesetzt werden.
Es wird nicht beanstandet, wenn eine Kasse bis 30.09.2020 nicht mit einer TSE-Hardware ausgerüstet ist. Die Kassensysteme selbst sind jedoch unverzüglich durch ein Software-Update aufzurüsten.
Mit LaCash-Kassensoftware sind Sie fit für 2020! Aktuelle LaCash-Versionen gibt es mit TSE-Schnittstelle und DSFinV-K.
Auf der Webseite des Bundeszentralamtes für Steuern wurde die DSFinV-K veröffentlicht. Diese beschreibt die neue einheitliche digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung, mit der ab 01.01.2020 alle Kassensysteme ausgerüstet sein müssen.
Zum 01.01.2020 sollten alle Kassen in Deutschland mit einer Technischen Sicherheitseinrichtung ausgestattet und bis zum 31.01.2020 beim Finanzamt angemeldet werden. Hierfür gibt nun höchstwahrscheinlich eine Übergangsfrist bis zum 30.09.2020.
Ab dem 01.01.2020 müssen alle Kassen mit einer technischen Sicherheitseinrichtung ausgerüstet werden.