Wir verwenden nach Ihrer Einwilligung Cookies zur Analyse der Seitennutzung – nähere Informationen dazu und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Hier finden Sie rechtliche Grundlagen, die Sie beim Einsatz eines Kassensystems beachten müssen.
Alle Unterlagen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Wir übernehmen keine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit. Bitte befragen Sie bei allen steuerlichen und rechtlichen Fragen immer Ihren Steuerberater oder Rechtsbeistand.
Mit dem BMF-Schreiben wird der Beginn der Mitteilungsverpflichtung nach § 146a Absatz 4 Abgabenordnung (AO) festgelegt. Alle vor dem 01.07.2025 angeschafften Kassen müssen bis zum 31.07.2025 angemeldet werden. Alle ab dem 01.07.2025 angeschafften Kassen innerhalb eines Monats nach Anschaffung.
Die DSFinV-K beschreibt ein genormtes Datenformat, in dem Kassensysteme Ihre Daten für eine Prüfung bereitstellen müssen. Ab dem 01.01.2020 müssen alle Kassensysteme mit einer Exportschnittstelle gemäß DSFinV-K ausgerüstet sein. Seit dem 01.07.2022 ist die aktualisierte Version 2.3 verpflichtend. Version 2.4 enthält lediglich redaktionelle, aber keine inhaltlichen Änderungen.
Aktualisierte Fassung V 2.4 vom 12.01.2024:
Neufassung des Anwendungserlasses zu §146a AO vom 30.06.2023.
Die DSFinV-K beschreibt ein genormtes Datenformat, in dem Kassensysteme Ihre Daten für eine Prüfung bereitstellen müssen. Ab dem 01.01.2020 müssen alle Kassensysteme mit einer Exportschnittstelle gemäß DSFinV-K ausgerüstet sein. Im April 2022 wurde die aktualisierte Version 2.3 veröffentlicht, deren Einsatz seit dem 01.07.2022 verpflichtend ist.
Aktualisierte Fassung V 2.3 vom 04.03.2022:
Am 10.08.2021 tritt die Änderung der Kassensicherungsverordnung in Kraft.
Bestimmte Pflichtangaben zur TSE, die auf dem Kassenbeleg bisher lesbar gedruckt werden mussten, können jetzt durch den QR-Code ersetzt werden.
Mit Blick auf das Ende der Nichtbeanstandungsfrist für Cloud-TSE-Kassen zum 31.03.2021 hat das Landesamt für Steuern Niedersachsen ein Infoblatt veröffentlicht.
Mit dem BMF-Schreiben vom 02.11.2020 erläutert das BMF u. a. die umsatzsteuerliche Behandlung von Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen und klärt die Abgrenzung zu Guthabenkarten, die als Zahlungsmittel zu behandeln sind.
Am 18.08.2020 bestätigt die Finanzverwaltung mit der Neuveröffentlichung der Nichtbeanstandungsregelung noch einmal die Gültigkeit der gesetzten Frist zur TSE-Umrüstung bis spätestens zum 30.09.2020.
Die DSFinV-K beschreibt ein genormtes Datenformat, in dem Kassensysteme Ihre Daten für eine Prüfung bereitstellen müssen. Ab dem 01.01.2020 müssen alle Kassensysteme mit einer Exportschnittstelle gemäß DSFinV-K ausgerüstet sein.
Aktualisierte Fassung V 2.2 vom 26.06.2020:
Angesichts der Tatsache dass zum 01.01.2020 keine flächendeckende Ausrüstung mit TSEs mehr möglich war, wurde am 06.11.2019 eine Nichtbeanstandungsregelung erlassen. Die Ausrüstung einer Kasse mit einer TSE muss nun bis spätestens 30.09.2020 erfolgen. Gleichwohl mussten die Kassen unverzüglich für den TSE-Betrieb umgerüstet werden, d. h. die dazu notwendigen Kassensoftware-Updates mussten bis 31.12.2019 erfolgt sein. Die DSFinV-K findet bis zur Inbetriebnahme der TSE keine Anwendung. Das Kassenanmeldung beim Finanzamt wurde zunächst ausgesetzt.
Die DSFinV-K beschreibt ein genormtes Datenformat, in dem Kassensysteme Ihre Daten für eine Prüfung bereitstellen müssen. Ab dem 01.01.2020 müssen alle Kassensysteme mit einer Exportschnittstelle gemäß DSFinV-K ausgerüstet sein.
Aktualisierte Fassung V 2.1 vom 11.03.2020:
Dies ist die Neufassung der GoBD, welche die Version aus 2014 ersetzt. Diese Fassung ist optional ab sofort, jedoch spätestens ab 01.01.2020 anzuwenden. In den GoBD sind folgende Themenbereiche geregelt:
Aus den Anwendungserlassen ersehen Sie zu erfüllenden Anforderungen in konkreterer Detailtiefe.
Die Kassensicherungsverordnung beschreibt u. a. folgende Anforderungen:
Das Gesetz zum Schutz vor Manipulation an Digitalen Grundaufzeichnungen vom 22.12.2016 regelt
In den GoBD sind folgende Themenbereiche geregelt: