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Antworten auf Fragen zur Kassenmeldung und E-Rechnung (Neu in 2025)

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur Kassenmeldung und E-Rechnung.

 

Kassenmeldung

 

Gemäß §146a der Abgabenordnung (AO) sind ab dem 01.01.2025 alle elektronischen Aufzeichnungssysteme / Kassen bei der Finanzverwaltung anzumelden.

Ebenso müssen Änderungen und Außerbetriebnahme gemeldet werden.

 

Alle vor dem 01.07.2025 angeschafften Kassen müssen bis zum 31.07.2025 angemeldet werden.

Alle ab dem 01.07.2025 angeschafften Kassen müssen innerhalb eines Monats nach Anschaffung angemeldet werden.

 

Die Meldung kann vom Steuerberater oder von Ihnen (Steuerpflichtiger) elektronisch durchgeführt werden.

Wenn Sie die Meldung selbst machen, so erfolgt dies über das ELSTER-Portal der Finanzverwaltung.

 

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat auf seiner Webseite eine Ausfüllanleitung und Hilfestellung zur Mitteilung über elektronische Aufzeichnungssysteme gemäß §146a Abs. 4 AO über das ELSTER -Portal veröffentlicht.

Sie finden diese unter folgendem Link:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Steuern/FAQ-Ausfuellanleitung.html

 

Bei allen ab Ende Oktober 2024 ausgelieferten LaCash-Versionen gibt es im Menü "Programm" den Punkt "Meldeverfahren". Dort finden Sie eine komfortable Erfassungsmaske für die bei der Kassenmeldung abgefragten Daten.

Alle Daten, die der Kasse bekannt sind, wie z.B. die Seriennummern von Kasse und TSE, werden dort automatisch eingetragen.

Sie können weitere Daten ergänzen und speichern, so dass diese für die nächste Meldung bereit stehen.

Eine Export-Funktion erzeugt eine XML-Datei, die Sie zur weiteren Bearbeitung in ELSTER hochladen oder an Ihren Steuerberater übermitteln können.

 

 

E-Rechnung

 

E-Rechnungen sind elektronische Rechnungen mit strukturierten Daten in einem definierten Datenformat gemäß EU-Norm EN 16931.

Zulässig sind u. a. auch die Formate "XRechnung" oder "ZUGFeRD".

PDF-Dateien sind keine E-Rechnungen.

Unternehmen mit einem Jahresumsatz ab 800.000 müssen E-Rechnungen ab dem 01.01.2027 versenden.

Ab 01.01.2028 müssen alle Unternehmen elektronische Rechnungen versenden.

Ab 01.01.2025 verpflichtend ist erst einmal nur der Empfang.

Die Pflicht zur E-Rechnungen besteht nur im geschäftlichen Bereich (B2B). Beim Verkauf an private Verbraucher (B2C) ist diese nicht notwendig.

 

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat auf seiner Webseite detaillierte Informationen zum Thema veröffentlicht.

Sie finden diese unter folgendem Link:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/2024-10-15-einfuehrung-e-rechnung.html

 

 

In LaCash-Kassen kann die Erstellung von E-Rechnungen im Rahmen des Moduls "Kundendatenbank" nachgerüstet werden.

Entsprechende Updates stehen voraussichtlich im Q1/2025 bereit.