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Ab 01.01.2025 startet die E-Rechnung im B2B-Bereich. Verpflichtend ist jedoch erst einmal nur der Empfang. Für den Versand gibt es Übergangsfristen.
Ab 01.01.2025 startet die E-Rechnung im B2B-Bereich. Verpflichtend ist jedoch erst einmal nur der Empfang. Sie müssen also eine E-Rechnung entgegennehmen können. Für die Erstellung und den Versand von elektronischen Rechnungen gibt es Übergangsfristen.
Unternehmen mit einem Jahresumsatz ab 800.000 müssen E-Rechnungen ab dem 01.01.2027 versenden.
Ab 01.01.2028 müssen alle Unternehmen elektronische Rechnungen versenden.
Zu beachten ist, dass eine E-Rechnung ein definiertes Datenformat haben muss (EU-Norm EN 16931). Zulässig sind z.B. auch "XRechnung" oder "ZUGFeRD". PDF-Dateien sind keine E-Rechnungen.
In LaCash-Kassen kann die Erstellung von E-Rechnungen im Rahmen des Moduls "Kundendatenbank" nachgerüstet werden. Entsprechende Updates stehen voraussichtlich im Q1/2025 bereit.