Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur Bedienung und zum Betrieb Ihrer LaCash-Kassensoftware.
Das Problem tritt auf Windows 7 Systemen auf, deren Support seitens Microsoft abgelaufen ist. Wechseln Sie auf Windows 10.
Wenn Sie bisher auf Port 465 versendet haben, so versuchen Sie es alternativ auf Port 587. Wenden Sie sich an Ihren Mailprovider, um die korrekten Einstellungen für den SMTP-Versand zu erhalten.
Falls Sie noch Windows 7 verwenden, so wechseln Sie auf Windows 10.
Ursache ist ein Konfigurationsfehler bei der Netzwerk-Installation. Das Programm wurde auf einem anderen Arbeitsplatz unter der gleicher Kassennummer gestartet. Wahrscheinlich ist auf Ihrem Büroarbeitsplatz die Kassennummer auf 1 gestellt. Diese muss dort auf 0 stehen. Korrigieren Sie die Einstellung in der INI-Datei (siehe Handbuch).
Nein, dies ist bei einem modernen Kassensystem nicht möglich, da für die Zahlung eines Bons mehrere Zahlungsmittel gemischt verwendet werden können.
Beispiel:
Verkauf von
- Artikel A mit 50,- Euro und 19% MwSt
- Artikel B mit 50,- Euro und 7% MwSt.
Zahlung
- 40 Euro Barzahlung
- 60 Euro EC-Zahlung
Entfallen die 40 Euro BAR jetzt auf einen Anteil von Artikel A oder B? Dies ist nicht festlegbar. Insofern ist keine MwSt-Zuordnung zum Zahlungsmittel möglich.
Für die Erhebung der Umsatzsteuer ist es irrelevant, mit welchem Zahlungsmittel ein Artikel bezahlt wurde. Eine entsprechende Aufteilung ist steuerlich nicht erforderlich.
Die Zahlungsart bzw. das Zahlungsmittel lässt sich nicht nachträglich verändern. Diese wurde durch die TSE abgesichert und festgeschrieben.
Wenn Sie einen Bon mit falscher Zahlungsart gebucht haben, so müssen Sie den Bon stornieren und neu buchen.
In der Gastronomiekasse finden Sie die Funktion „Tisch retten“. Dieser holt Ihnen die zuvor gebuchten Positionen wieder in den Tisch, so dass Sie unkompliziert einen neuen Bon erzeugen können.
Das neutrale Verrechnungskonto wird aus buchungstechnischen Gründen benötigt. Es ist mit 9999 vorbelegt und kann in Absprache mit dem Steuerberater auf ein beliebiges geeignetes neutrales Konto geändert werden.
Da die Kasse Mischzahlungen verarbeitet, also mehrere Zahlungsmittel für einen Beleg und gleichzeitig in einem Beleg diverse Artikel mit unterschiedlichen Steuersätzen und Ertragskonten vorkommen können, ist keine direkte Buchung von Artikel-Ertragskonten gegen Aktivkonten (Bar, EC, etc) möglich (siehe dazu auch das Beispiel unter "Kann man die MwSt nach Zahlungsarten aufteilen?").
Daher werden in einer Buchung die Artikel-Ertragskonten gegen das Verrechnungskonto gebucht und in einer zweiten Buchung die Zahlungsmittel gegen das Verrechnungskonto.
Ab 01.01.2020 ist der Einsatz einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) gesetzlich vorgeschrieben. Entsprechende Geräte sind in Form eines USB-Sticks erhältlich und können so problemlos an einen freien USB-Port angeschlossen werden. Beachten Sie, dass Sie zur Ansteuerung der TSE eine aktuelle Version Ihrer Kassensoftware benötigen.
Wenn Sie das Modul Kundendatenbank bestellt haben und trotzdem keine Kundendaten sehen, so liegt dies an den Datenschutz-Einstellungen. Laut DSGVO gilt “privacy by default”. Sie müssen daher die entsprechende Berechtigung jeweils in den Kassierer-Stammdaten einzeln zuteilen. Gleiches gilt, wenn nach einem Update die Kundendaten plötzlich verschwunden zu sein scheinen.
Es handelt sich hier um die Kennzeichnung des MwSt-Satzes (a=Voller Satz bzw. 19%, b=Ermäßigter Satz bzw. 7%).
Mit Orgasoft.NET ist ein Datenaustausch in beide Richtungen möglich.
Sie können automatisiert Artikeldaten, Warengruppen und Hauptwarengruppen sowie Kundendaten aus Orgasoft.NET in die Kasse übernehmen. Umgekehrt werden alle Umsatzdaten aus der Kasse automatisch nach Orgasoft.NET exportiert.
Hier finden Sie eine Anleitung zur Konfiguration von Organsoft.NET.
Um die Artikelstammdaten aus Amicron in LaCash zu übernehmen müssen Sie diese zunächst aus Amicron exportieren.
Konfigurieren Sie Amicron (Version 10 oder 11) dazu mit folgender Definitionsdatei:
Importieren Sie dann die erzeugte Artikel-Datei in LaCash über das Menü: Stammdaten -> Import -> Artikel -> Amicron
Die Datei wird von LaCash automatisch im Verzeichnis gesucht, welches Sie unter Programm/Einstellungen/WaWi-Interface konfiguriert haben (Import-Pfad). Der Dateiname muss ARTIKEL_AMICRON.TXT lauten.
Ja, um die Daten für den Betriebsprüfer bereitzustellen, melden Sie sich als “0-Admin” an und wählen den Menüpunkt
Büro -> Interne Kontrolle und Betriebsprüfung -> Daten für Betriebsprüfung bereitstellen
Sie können dabei den gewünschten Prüfungszeitraum angeben. Die Daten werden wahlweise im Beschreibungsstandard der Finanzverwaltung, im Format DFKA-Taxonomie oder als Datenbank im Access-Format bereitgestellt. Programmversionen ab 2020 werden die Daten zusätzlich im neuen Format der Finanzverwaltung DSFinV-K bereitstellen
Neben den Listen, die im Programm enthalten sind (Kassenbericht, Bon-Historie, etc) können Sie dieses über die SQL-Auswertung erstellen:
SELECT bunr, datumzeit, betrag, sum1, mwst1, sum2, mwst2, sum3, mwst3, sum0
FROM kass
WHERE datumzeit >= #01.01.2016 00:00:00#
AND datumzeit <= #31.12.2016 23:59:59#
ORDER BY bunr
Hinweis: bei einem SQL-Server verwenden Sie ’ statt #, also z. B. ’01.01.2016 00:00:00’
Die Bedeutung der Spalten ist wie folgt
Möchten Sie zusätzlich Netto-Beträge anzeigen lassen, so können Sie diese direkt in der SQL-Abfrage errechnen lassen, z.B.
SELECT bunr, datumzeit, betrag, sum1, mwst1, sum1-mwst1 AS netto1, sum2, mwst2, sum2-mwst2 AS netto2, ...
Alle Beträge sind in Cent gespeichert. Möchten Sie eine Anzeige in Euro, so schreiben Siebetrag/100 statt nur betrag.
Gemäß §146a der Abgabenordnung (AO) sind ab dem 01.01.2025 alle elektronischen Aufzeichnungssysteme / Kassen bei der Finanzverwaltung anzumelden.
Ebenso müssen Änderungen und Außerbetriebnahme gemeldet werden.
Alle vor dem 01.07.2025 angeschafften Kassen müssen bis zum 31.07.2025 angemeldet werden.
Alle ab dem 01.07.2025 angeschafften Kassen müssen innerhalb eines Monats nach Anschaffung angemeldet werden.
Die Meldung kann vom Steuerberater oder von Ihnen (Steuerpflichtiger) elektronisch durchgeführt werden.
Wenn Sie die Meldung selbst machen, so erfolgt dies über das ELSTER-Portal der Finanzverwaltung.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat auf seiner Webseite eine Ausfüllanleitung und Hilfestellung zur Mitteilung über elektronische Aufzeichnungssysteme gemäß §146a Abs. 4 AO über das ELSTER -Portal veröffentlicht.
Sie finden diese unter folgendem Link:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Steuern/FAQ-Ausfuellanleitung.html
Bei allen ab Ende Oktober 2024 ausgelieferten LaCash-Versionen gibt es im Menü "Programm" den Punkt "Meldeverfahren §146 AO". Dort finden Sie eine komfortable Erfassungsmaske für die bei der Kassenmeldung abgefragten Daten.
Alle Daten, die der Kasse bekannt sind, wie z.B. die Seriennummern von Kasse und TSE, BSI-ID, Ablaufzeiten, etc. werden dort automatisch eingetragen.
Sie können weitere Daten ergänzen und speichern, so dass diese für die nächste Meldung bereit stehen.
Eine Export-Funktion erzeugt eine XML-Datei, die Sie zur weiteren Bearbeitung in ELSTER hochladen oder an Ihren Steuerberater übermitteln können.
Zusätzlich können Sie für Ihren Steuerberater eine PDF-Datei erzeugen, aus der alle Daten einfach mit Copy&Paste übernommen werden können.
Sofern Sie eine alte Kassenversion haben und nicht updaten möchten (nicht empfohlen), folgen Sie der offiziellen Ausfüllhilfe vom BMF. Dort ist beschrieben, wie Sie alle Daten u. a. aus einem DSFinV-K-Export ermitteln können. Daten zur TSE finden Sie auch in den Log-Files unter \LOG\TSE im Installationsverzeichnis.
Die Daten für die Kassenmeldung können Sie im Menü Programm / Meldeverfahren §146 AO bereitstellen.
Hier finden Sie eine genaue Bedienungsanleitung.
E-Rechnungen sind elektronische Rechnungen mit strukturierten Daten in einem definierten Datenformat gemäß EU-Norm EN 16931.
Zulässig sind u. a. auch die Formate "XRechnung" oder "ZUGFeRD".
PDF-Dateien sind keine E-Rechnungen.
Unternehmen mit einem Jahresumsatz ab 800.000 müssen E-Rechnungen ab dem 01.01.2027 versenden.
Ab 01.01.2028 müssen alle Unternehmen elektronische Rechnungen versenden.
Ab 01.01.2025 verpflichtend ist erst einmal nur der Empfang.
Die Pflicht zur E-Rechnungen besteht nur im geschäftlichen Bereich (B2B). Beim Verkauf an private Verbraucher (B2C) ist diese nicht notwendig.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat auf seiner Webseite detaillierte Informationen zum Thema veröffentlicht.
Sie finden diese unter folgendem Link:
Eine Seite mit Fragen und Antworten finden Sie unter:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/e-rechnung.html
Die Kassensysteme LaCash-Einzelhandel, LaCash-Schuh&Tetil und LaCash-Gastronomie ab Version Juli 2026 mit dem Modul „Kundendatenbank“ können auch E-Rechnungen erstellen.
Zur Erstellung von E-Rechnungen muss ein PDF-Druckertreiber unter dem Namen „LaCashPDF“ installiert sein, der ohne Benutzerinteraktion Ausdrucke unter dem Namen „LaCashDruck.pdf“ in den Programmunterordner „PRINTS“ speichert. Sie können einen beliebigen Druckertreiber verwenden, der die Anlage entsprechender Profile ermöglicht, z. B. PdfCreator. E-Rechnungen werden im ZUGFeRD-Format und als X-Rechnung erzeugt. Die Dateien finden Sie im LaCash-Ordner im Unterverzeichnis \E-RECH\<JAHR>\ZUGFERD\ bzw. \E-RECH\<JAHR>\XML\.
E-Rechnungen werden in den Formaten ZUGFeRD und X-Rechnung erzeugt.
Die jeweiligen Dateien finden Sie im LaCash-Ordner im Unterverzeichnis \E-RECH\<JAHR>\ZUGFERD\ bzw. \E-RECH\<JAHR>\XML\.