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Neufassung des Anwendungserlasses zu § 146a AO

  • 05.07.2023

Der Anwendungserlasses zu § 146a AO wurde neu gefasst. Die neue Fassung gilt ab 01.01.2024.

Der Anwendungserlasses zu § 146a AO (Abgabenordnung) wurde neu gefasst. Die noch im Entwurf zu findenden Regelungen zum Ausfall und zu Störungen der technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) und des Kassensystems sind entfallen. Aufgenommen wurde ein Abschnitt zu Taxametern und Wegstreckenzählern. Die Neufassung gilt ab 01.01.2024.

 

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